Einvernehmliche Auflösung eines Mietvertrages für Geschäftsräumlichkeiten

Was bedeutet einvernehmliche Auflösung eines Mietvertrages für Geschäftsräumlichkeiten?

Bei der einvernehmlichen Auflösung vereinbaren Vermieter und Mieter das Ende eines Mietvertrages für Geschäftsräumlichkeiten. Der Zeitpunkt wird gemeinsam festgelegt und ist frei wählbar, weil keine Fristen und Termine einzuhalten sind. Das gilt grundsätzlich auch für Mietverträge, die unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fallen. Mehr Details finden Sie auf der WKO Infoseite zur Beendigung von Bestandsverhältnissen (Miet- und Pachtverträgen).

Die Vereinbarung über eine einvernehmliche Auflösung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Aus Beweisgründen ist die Schriftform unbedingt empfohlen - nutzen Sie dazu dieses Muster.

Einvernehmliche Auflösung eines Mietvertrages für Geschäftsräumlichkeiten

Vermieter-Daten

Mieter-Daten

Daten zum Mietvertrag

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