Data Breach Notification - Benachrichtigung der betroffenen Person
Gemäß Art 34 EU-Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO): Vorlage für die Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Was ist eine Data Breach Notification?
Data Breach oder Datenpanne beschreibt den Verlust bzw die Verletzung des Schutzes von personenbezogenen Daten, zB durch Verlust eines Datenträgers, Hackerangriff, etc. Personenbezogene Daten sind Daten, die Informationen über natürliche Personen preisgeben zB Kundennamen und -adressen, Kontaktdaten etc. Führt ein solcher Data Breach zu einem hohes Risiko (zB sind sensible Daten wie zB Krankengeschichte, Röntgenbilder betroffen oder eine sehr hohe Anzahl von personenbezogener Daten), müssen Sie die betroffene Person / die betroffenen Personen benachrichtigen (Notification).
Die rechtliche Grundlage bildet Art 34 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)- Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person.
Achtung: Bei einem riskanten Data Breach ist jedenfalls die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren (Muster der Datenschutzbehörde ). Details und Voraussetzungen dazu finden Sie auf der WKO Infoseite zur Data Breach Notification .
Hinweis
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