Vorlageantrag gegen erstinstanzliche Bescheide von Abgabebehörden

Wozu braucht man einen Vorlagenantrag?

Gegen einen Bescheid von Abgabenbehörden (BMF, Finanzämter, Zollämter) ist als einziges ordentliches Rechtsmittel eine Beschwerde an das Bundesfinanzgericht möglich, soweit in den Abgabenvorschriften ein Rechtsmittel nicht ausdrücklich für unzulässig erklärt wird.Die Beschwerde muss innerhalb der Beschwerdefrist eingebracht werden. Diese Rechtsmittelfrist beträgt einen Monat und läuft in der Regel ab der Zustellung des Bescheides.

Die Abgabenbehörde (i.d.R. das Finanzamt) hat eine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen. Ist man mit dieser Beschwerdevorentscheidung nicht einverstanden, so besteht die Möglichkeit innerhalb eines Monats einen Antrag(Vorlageantrag) auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht zu stellen.

Die Beschwerde muss grundsätzlich schriftlich eingebracht werden. Auch eine Einbringung über FinanzOnline ist zulässig.Das Bundesfinanzgericht entscheidet entweder durch Einzelrichter oder durch Senate. Eine Entscheidung durch einen Senat sowie eine mündliche Verhandlung muss gesondert beantragt werden.

Rechtliche Details finden Sie auf der WKO Infoseite Die Beschwerde: Infos zum Rechtsmittel in Abgabensachen.

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Vorlageantrag gegen erstinstanzliche Bescheide von Abgabebehörden

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Die Steuernummer finden Sie zB auf allen Schreiben des Finanzamtes oder auch auf FinanzOnline.

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Erläuterung:

Wird vom Finanzamt eine Beschwerdevorentscheidung erlassen, so kann innerhalb eines Monats ab Zustellung der Beschwerdevorentscheidung ein Vorlageantrag an das Bundesfinanzgericht gestellt werden. Der Antrag kann beim Finanzamt oder beim Bundesfinanzgericht eingebracht werden. Einen Vorlageantrag können Sie auch über Finanzonline einbringen.

Der Vorlageantrag hat die Bezeichnung der Beschwerdevorentscheidung zu enthalten!

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