Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung
Was bedeutet Einkommensteuer-Vorauszahlung?
Jeder Steuerpflichtige hat für die Einkommensteuer eines Jahres Vorauszahlungen zu leisten. Diese sind vierteljährlich jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu zahlen. Die Höhe der Vorauszahlungen wird vom Finanzamt mit Bescheid vorgeschrieben.
Die Vorschreibungen steigen jedes Jahr, doch oft entspricht diese gesetzliche Vermutung nicht der wirtschaftlichen Realität. Wenn Sie also Ihre Vorauszahlungen reduzieren möchten, müssen Sie einen Antrag beim Finanzamt einbringen.
Mehr Details finden Sie auf der WKO Infoseite zur Einkommensteuer.
Erläuterung:
Wird vom Finanzamt eine Beschwerdevorentscheidung erlassen, so kann innerhalb eines Monats ab Zustellung der Beschwerdevorentscheidung ein Vorlageantrag an das Bundesfinanzgericht gestellt werden. Der Antrag kann beim Finanzamt oder beim Bundesfinanzgericht eingebracht werden. Einen Vorlageantrag können Sie auch über Finanzonline einbringen.
Der Vorlageantrag hat die Bezeichnung der Beschwerdevorentscheidung zu enthalten!
Hinweis
Mit unserem Online-Muster-Generator können Sie ganz einfach ein Dokument erstellen, sofort herunterladen und verwenden. Bitte beachten Sie unsere Bestimmungen zu Haftung und Datenschutz