Erklärung über den Empfang von Waren (innergemeinschaftliche Lieferung)

Wozu braucht man eine Nachweis über den Empfang von Waren bei innergemeinschaftlichen Lieferungen?

Warenlieferungen zwischen Unternehmern innerhalb der EU sind unter bestimmten Voraussetzungen als innergemeinschaftliche Lieferungen von der Umsatzsteuer befreit.

Rechtliche Details finden Sie auf der WKO Infoseite Innergemeinschaftliche Lieferungen - Umsatzsteuerliche Bestimmungen.

Beachten Sie die Erläuterung!

Erklärung über den Empfang von Waren (innergemeinschaftliche Lieferung)

Angaben zur Warenlieferung

Wird die Ware mittels Rechnungsnummer oder Lieferscheinnummer ausgewiesen?

Angaben zum Unternehmen

Wo haben Sie die Ware in Empfang genommen?

Welche Funktion haben Sie im Rahmen des Warenempfangs?

Erläuterung: Diese Empfangsbestätigung sollten Sie vom Kunden bestätigen lassen, wenn Sie die Waren selbst mit eigenen oder gemieteten Fahrzeugen befördern oder durch einen von Ihnen beauftragten Angestellten befördern lassen.

Hinweis

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