Erklärung über die Beförderung oder Versendung von Waren (innergemeinschaftliche Lieferung)

Erklärung über die Beförderung oder Versendung von Waren (innergemeinschaftliche Lieferung)
Wird die Ware mittels Rechnungsnummer oder Lieferscheinnummer ausgewiesen?

Hinweise:

  1. Zur Sicherung der Identität des (der) Abholenden sollten Sie sich einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass) zeigen lassen und schriftlich festhalten, dass Sie die Identität anhand eines Lichtbildausweises geprüft haben (Aufzeichnung der Nummer des vorgelegten Ausweises).
  2. Gesetzliche VertreterInnen, MitarbeiterInnen oder sonstige Beauftragte haben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, dass sie vom Kunden (Käufer) zur Abholung der Waren beauftragt worden sind (z.B. Spezialvollmacht und/oder Firmenbuchauszug).

Hinweis

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