Nachsicht von Rückständen beim Finanzamt

Was bedeutet Nachsicht?

Wenn Sie beim Finanzamt Abgabenrückstände haben, können Sie um Nachsicht für den gesamten Betrag oder einen Teilbetrag ansuchen. Das Finanzamt kann den Betrag nachsehen (erlassen). Aber: es muss eine nachvollziehbare persönliche oder sachliche Härte vorliegen.

Bevor Sie den Antrag einbringen, können persönliche Gespräche mit den Mitarbeitern des Finanzamts hilfreich sein. Ihr Antrag muss auf jeden Fall eine Begründung beinhalten - beachten Sie dazu auch die Hinweise am Ende dieser Seite.

Nachsicht von Rückständen beim Finanzamt

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Die Steuernummer finden Sie zB auf allen Schreiben des Finanzamtes oder auch auf finanzonline.

Finanzamt-Daten

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zB: Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuerbescheiden oder Lohnsteuerprüfung, Betriebsprüfung ...

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siehe Hinweise und Beispiele für Textbausteine!

Bitte beachten:

Die Einhebung der Abgabe muss eine persönliche oder eine sachliche Härte darstellen. Im Vorfeld können persönliche Gespräche mit den Mitarbeitern des Finanzamts sinnvoll und hilfreich sein.

Eine persönliche Unbilligkeit ist jedoch nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts ändert.

Eine sachliche Unbilligkeit liegt nicht vor, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist.

Beispielhafte Textbausteine:

  • persönliche Härte: es sind keine leicht verfügbaren Mittel vorhanden und vorhandenes Vermögen müsste kurzfristig verschleudert werden; die sofortige volle Entrichtung der Abgabenschuld würde zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der unterhaltsberechtigten Angehörigen führen; Persönliche Umstände, wie Hilflosigkeit, minderjährige Kinder, Unterhaltsverpflichtungen, Krankheitsfolgen, Zusammenkommen mehrerer Nachzahlungen, geringes Einkommen …
  • sachliche Härte z.B. Verletzung von Treu und Glauben (falschen Auskunft des Finanzamts) oder eine an sich unproblematische gesetzliche Bestimmung führt im gegenständlichen Fall zu einer unsachgemäß hohen Steuer, …

Hinweis

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