Antrag auf Bewilligung von Ratenzahlungen
Was bedeutet Ratenzahlung?
Die Ratenzahlung ist eine Zahlungserleichterung bei Abgabenrückständen beim Finanzamt. Sie können beantragen, den offenen Betrag in Raten abzuzahlen. Dazu müssen Sie einen Antrag einbringen und einen Tilgungsplan (Abstattungsplan) vorschlagen.
Dabei muss man nicht nur die ausstehenden Beträge, sondern auch die im Ratenzahlungszeitraum fällig werdenden laufenden Zahlungen (z.B. Vorauszahlungen an Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer) miteinbeziehen.
Ihr Antrag muss auf jeden Fall eine Begründung beinhalten - beachten Sie dazu auch die Hinweise und Beispiele am Ende dieser Seite
Bitte beachten:
Eine Ratenzahlung kann vom Finanzamt nur bewilligt werden, wenn die sofortige oder volle Entrichtung der Abgabe für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgabe durch den Aufschub nicht gefährdet wird.
Nach der Praxis der Finanzverwaltung werden höchstens 12 Monatsfristen bewilligt.
Sie können Ihren Antrag auf Ratenzahlung auch direkt elektronisch über Finanzonline stellen.
Beispielhafte Textbausteine:
Vorübergehende persönliche Umstände, Hilflosigkeit, minderjährige Kinder, Unterhaltsverpflichtungen, Krankheitsfolgen, Zusammenkommen mehrerer Nachzahlungen, vorübergehend geringeres Einkommen, kurzfristiger Liquiditätsengpass aufgrund der schlechten Zahlungsmoral einiger Kunden/eines temporären Umsatzrückgangs/des überraschenden Konkurses eines Großabnehmers, bereits abgeschlossene Verträge/ausstehende Forderungen, daher zu erwartende Einnahmen, Verkauf vorhandenen Grundbesitzes zur Abdeckung der Abgabenschuldigkeiten würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Vermögensverschleuderung bedeuten …
Hinweis
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