Förderantrag - Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung

Förderantrag - Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung — Schritt 1 von 1

Hinweis

Antragsberechtigt sind Lehrlinge, die Kurse im letzten Jahr der Lehrzeit oder bis zu 36 Monate nach Ende der Lehrzeit besuchen.

Wichtig:
Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen sind nicht antragsberechtigt.

Daten der antragstellenden Person (Lehrling oder ehemaliger Lehrling)

Kontaktperson für Rückfragen

Ich beantrage eine Förderung für folgenden Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung:

Erforderliche Beilagen (Kopien):

  • Teilnahmebestätigung
  • Rechnung des Kursveranstalters
  • Zahlungsnachweis für den Vorbereitungskurs

Achtung

Als Zahlungsnachweis werden nur folgende Unterlagen akzeptiert:

  • Eine Kopie vom Kontoauszug oder der Kreditkartenabrechnung, auf der die Zahlung für die Maßnahme zu sehen ist.
    Andere Buchungen und der Kontostand dürfen geschwärzt werden.
  • Eine Zahlungsbestätigung des Kursanbieters, aus der klar hervorgeht, wer bezahlt hat.
  • Bei elektronischer Überweisung: eine Durchführungsbestätigung der Zahlung oder ein elektronischer Kontoauszug.

Wichtig:
Eine bloße Bestätigung, dass der Überweisungsauftrag angenommen wurde, gilt nicht als Zahlungsnachweis.

Ich habe die Kurskosten selbst getragen und beantrage die Förderung. Bitte überweisen Sie den Förderbetrag auf das Konto mit meinem Namen:
(Überweisung kann nur auf ein Euro-Konto des Antragstellenden im SEPA-Raum erfolgen.)

Achtung

Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach Ende des Vorbereitungskurses bei der Lehrlingsstelle eingelangt sein.

Hinweis

Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c Berufsausbildungsgesetz (www.lehre-foerdern.at).
Die Abwicklung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Bundes.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich:

  • Alle Angaben sind richtig.
  • Ich bin berechtigt, den Antrag zu stellen.
  • Ich habe für den oben genannten Kurs keinen Rabatt oder vergleichbaren Vorteil erhalten.
  • Förderbar sind lediglich Kurse, die außerhalb der Unterrichtszeit der Berufsschule absolviert wurden. 

Ich nehme zur Kenntnis:

  • Bei falschen Angaben muss ich die Förderung zurückzahlen.
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Förderung.
  • Für Kontrollen müssen alle wichtigen Daten offengelegt werden.
  • Anträge, die zu spät eingereicht werden, können nicht gefördert werden.

 

 

Hinweis

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