Förderantrag - Weiterbildung ausbildende Person

Förderantrag - Weiterbildung ausbildende Person — Schritt 1 von 1

Daten des Lehrbetriebes

Daten der ausbildenden Person

Kontaktperson für Rückfragen

 Ich beantrage eine Förderung für folgende von meinem Unternehmen bezahlte Ausbilder-Weiterbildungsmaßnahme:

Erforderliche Beilagen (Kopien):

  • Teilnahmebestätigung
  • Rechnung und Zahlungsnachweis des Unternehmens
  • Inhaltliche Beschreibung der Weiterbildungsmaßnahme

Achtung

Als Zahlungsnachweis werden nur folgende Unterlagen akzeptiert:

  • Eine Kopie vom Kontoauszug oder der Kreditkartenabrechnung, auf der die Zahlung für die Maßnahme zu sehen ist.
    Andere Buchungen und der Kontostand dürfen geschwärzt werden.
  • Eine Zahlungsbestätigung des Kursanbieters, aus der klar hervorgeht, wer bezahlt hat.
  • Bei elektronischer Überweisung: eine Durchführungsbestätigung der Zahlung oder ein elektronischer Kontoauszug.

Wichtig:
Eine bloße Bestätigung, dass der Überweisungsauftrag angenommen wurde, gilt nicht als Zahlungsnachweis.

Ich beantrage die Förderung. Bitte überweisen Sie den Förderbetrag auf folgendes Konto meines Unternehmens.
(Überweisung kann nur auf ein Euro-Konto des antragstellenden Unternehmens im SEPA-Raum erfolgen.)

Achtung

Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach Ende der Weiterbildungsmaßnahme bei der Lehrlingsstelle eingelangt sein.

Hinweis

Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c Berufsausbildungsgesetz (www.lehre-foerdern.at).
Die Abwicklung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Bundes.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich:

  • Alle Angaben sind richtig.
  • Ich bin berechtigt, den Antrag zu stellen.
  • Ich habe für den oben genannten Kurs keinen Rabatt oder vergleichbaren Vorteil erhalten.

Ich nehme zur Kenntnis:

  • Bei falschen Angaben muss ich die Förderung zurückzahlen.
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Förderung.
  • Für Kontrollen müssen alle wichtigen Daten offengelegt werden.
  • Anträge, die zu spät eingereicht werden, können nicht gefördert werden.
  • Arbeitsrechtliche Vorschriften müssen eingehalten werden.
  • Die Maßnahme wird auf die Arbeitszeit angerechnet, wenn sie vom Dienstgeber veranlasst wurde.
  • Fahrt- und Unterbringungskosten werden vom Dienstgeber übernommen.

 

 

Hinweis

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