Als Zahlungsnachweis sind ausschließlich folgende Belege geeignet:
- Kontoauszug bzw. Kreditkartenabrechnung (Kopie), aus denen die Bezahlung der zu fördernden Maßnahme ersichtlich ist. Alle anderen Kontobewegungen bzw. der Kontostand können selbstverständlich geschwärzt werden!
- Zahlungsbestätigung des Kursanbieters, aus der zu ersehen ist, WER den Betrag bezahlt hat.
- Bei elektronischer Überweisung: Umsatzliste des elektr. Kontoauszuges mit Valutadatum
- Bei Sammelüberweisung: Das Auftragsdetail mit Rechnungsnummer, Betrag und Empfänger und mit der Sammelüberweisungs-Nummer. Die Konto/Buchungszeile mit Valutadatum und zum Auftragsdetail passender Sammelüberweisungs-Nummer.
Die bloße Bestätigung der Übernahme des Überweisungsauftrages gilt nicht als Zahlungsnachweis! Nicht ausreichend sind weiters Einzelbeleg alleine, Auftragslisten alleine, Zahlungsanweisung, …